AGB

 8. Haftung
8.1. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet 2Gether.one dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Auswahl von Dritten und deren etwaigem Verschulden selbst.
8.2. 2Gether.one haftet lediglich für termin- und qualitätsgerechte Ausführung, wenn der Kunde seinen
vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß
nachgekommen ist. 2Gether.one haftet nicht für die rechtliche Durchführbarkeit der geplanten Veranstaltung.
Die rechtliche Absicherung obliegt dem Auftraggeber. Gleiches gilt bei höherer Gewalt in Folge von Streik,
Wettereinflüssen, politischen Unruhen oder der Gleichen
8.3. Obliegt 2Gether.one eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf 10% des vereinbarten
Honorars begrenzt.
8.4. Wird 2Gether.one grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des
vereinbarten Honorars begrenzt.
8.5. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für etwaige Erfüllungsgehilfen von 2Gether.one.
8.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen.
8.7. Sämtliche Ansprüche gegen 2Gether.one, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten,
falls der Auftraggeber diese im Falle der Ablehnung durch 2Gether.one oder deren Versicherungsgesellschaft
nicht gerichtlich geltend macht.

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten ausschließlich. Diese gelten auch, wenn 2gether.one / Armin Diebl (nachfolgend „2gether.one“ genannt) in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn 2gether.one Ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

1.2. Gegenstand der nachfolgenden AGB’s ist der Vertrag über die Beratungstätigkeiten im Bereich Veranstaltungssicherheit und die Dienstleistungserbringung durch Sicherheits und Fachpersonal.

1.3. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen 2gether.one und deren Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn der Auftraggeber seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragliche Leistungen

2.1. Der Auftraggeber wird 2gether.one alle für deren Leistungen wesentlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen.

2.2. Werden auf Weisung des Auftraggebers Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen geändert und/oder unterbrochen, so hat der Auftraggeber 2gether.one alle hierdurch anfallenden Kosten zu ersetzen und sie von sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

2.3. Falls der Auftraggeber die Veranstaltung absagt oder diese aus anderen, von 2gether.one nicht zu vertretenden Gründen ausfällt, hat der Auftraggeber 2gether.one die vereinbarte Vergütung ohne Abzüge zu zahlen.

2.4. Alle Angebote verstehen sich stets freibleibend und werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von 2gether.one gültig. Die als Kalkulation bezeichneten Angebote von 2gether.one sind unverbindlich.

3. Fristen und Termine

3.1. Sämtliche Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart werden.

3.2. Jeder Termin verliert durch spätere, mehr als nur geringfügige Änderungen seitens des Auftraggebers seine Gültigkeit.

3.3. Kommt es aufgrund nicht rechtzeitiger Überlassung von Materialien oder Informationen oder nicht rechtzeitiger Erteilung von Genehmigungen und Freigaben oder aufgrund mehr als nur geringfügiger Abänderungen des Vertrages, zu einer für 2gether.one nicht zumutbaren Erschwerung der Leistungserbringung, so ist 2gether.one berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4. Im Falle des Eintritts Höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse hat 2gether.one eintretende Verzögerung, auch bei Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere auch behördliche Eingriffe und Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen.

4. Abnahme / Gefahrübergang

4.1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung und zu dem von 2gether.one genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.

Die Abnahme erfolgt in der Regel durch Übergabe der zu erstellenden Konzepte. Dies gilt jedoch nicht für Beratungsleistungen, die mit deren Erbringung/Zugang beim Auftraggeber als fertig gestellt und abnahmefähig gelten.

4.2. Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des abzunehmenden Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4.3. Kann die Leistung von 2gether.one aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Auftraggeber über. Die Leistung von 2gether.one gilt dann als erfüllt.

5. Geheimhaltungspflicht

5.2. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet 2gether.one diese zur gleichen Sorgfalt.

5.3. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

5.4. Gleiches gilt im Umkehrschluss.

6. Kündigung / Rücktritt / Unterbrechung

6.1. Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund, erhält 2gether.one die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden bei Stornierung ab 3 Tage vorab 50% der Personalkosten verrechnet.

Bei einen Tag vorab (24 Std) werden 100% der Personalkosten verrechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der ersparte Aufwand höher ist.

6.2. Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der 2gether.one ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird 2gether.one nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6.3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann 2gether.one den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistung sowie 25% des Wertes der noch nicht erbrachten Leistung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt 2gether.one vorbehalten.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Es gelten die laut Angebot schriftlich fixierten Zahlungsmodalitäten.

7.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

7.3. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

7.4. Anzahlungen werden nicht verzinst.

7.5. Werden vom Auftraggeber Leistungen angefordert, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden diese gesondert berechnet.

7.6. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige und / oder verspätete Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerung oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von 2gether.one sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von 2gether.one und / oder den entsprechenden Fremdbelegen in Rechnung gestellt. Ebenso wird eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 € pro Mahnung in Rechnung gestellt. Weiteres ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.

7.7. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig, falls nichts anderes vereinbart wurde.

7.8. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist 2gether.one berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem aktuell gültigen Basiszinssatz zu fordern.

7.9. 2gether.one ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung 6.3. dieser AGB.

7.10. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Geltungsansprüche rechtskräftig festgestellt oder von 2gether.one anerkannt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist in gleichem Umfang ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet 2Gether.one dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Auswahl von Dritten und deren etwaigem Verschulden selbst.

8.2. 2Gether.one haftet lediglich für termin- und qualitätsgerechte Ausführung, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2Gether.one haftet nicht für die rechtliche Durchführbarkeit der geplanten Veranstaltung. Die rechtliche Absicherung obliegt dem Auftraggeber. Gleiches gilt bei höherer Gewalt in Folge von Streik, Wettereinflüssen, politischen Unruhen oder der Gleichen

8.3. Keine Haftung bei Überlassung von Gegenständen, insbesondere bei überlassenen motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art, von Dritten. Fahrzeuge werden nur mit Vollkasko ohne Selbstbehalt übernommen. Ansonsten begrenzt sich die Haftung auf Punkt 8.4. und 8.5..

8.4. Obliegt 2Gether.one eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf 10% des vereinbarten Honorars begrenzt.

8.5. Wird 2Gether.one grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

8.6. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für etwaige Erfüllungsgehilfen von 2Gether.one.

8.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen.

8.8. Sämtliche Ansprüche gegen 2Gether.one, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten, falls der Auftraggeber diese im Falle der Ablehnung durch 2Gether.one oder deren Versicherungsgesellschaft nicht gerichtlich geltend macht.

9. Aufrechnung und Abtretung

9.1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftiger festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

9.2. Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von 2gether.one übertragbar.

10. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

10.1. Diese AGB können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen abgeändert, ergänzt und/oder aufgehoben werden.

10.2. Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort / Gerichtstand

11.1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hauptgeschäftssitz der 2gether.one.

Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist das Amtsgericht Laufen, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. 2gether.one hat das Recht den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtstand zu verklagen.